Wer krank ist und eine Krankschreibung von seinem Arzt erhält, dem ist es vielleicht schon aufgefallen: Es werden aktuell nur noch zwei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ausgestellt: eine AU-Ausfertigung für den Arbeitgeber und eine für den Patienten. Die AU-Meldung an die Krankenkasse übernimmt schon länger HALEO auf digitalem Weg.
Ab 1. Januar 2023 erhalten Beschäftigte bei Krankmeldung keinen "gelben Schein" mehr.
Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind, müssen ab Januar 2023 keinen Krankenschein mehr beim Chef oder der Personalabteilung abgeben.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch für den Arbeitgeber, wird von uns an die Krankenkasse übermittelt.
Der Arbeitgeber muss diese dann selbst digital von der Krankenkasse abholen. Ein ausgedrucktes Patientenexemplar gibt es nur noch auf spezielle Nachfrage.
Doch keine Regel ohne Ausnahme:
Für privatversicherte Beschäftigte ist derzeit keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgesehen. In diesen Fällen müssen die Beschäftigten weiterhin die Krankmeldung in Papierform selbst vorlegen.
Aber aufgepasst!
Wer krank ist, muss sich immer noch sofort beim Arbeitgeber auch arbeitsunfähig melden. Daran ändert auch die Umstellung auf den digitalen Krankenschein nichts. Es entfällt nur die Pflicht, spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit den Krankenschein beim Arbeitgeber vorzulegen.