Patientenverfügung

Im Notfall den eigenen Willen durchsetzen. Für viele ist es eine grauenhafte Vorstellung, durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr über sich selbst entscheiden zu können. Mit einer so genannten Patientenverfügung kann vorgebeugt werden.

Nach einem schweren Unfall im Koma und über Monate oder Jahre durch Maschinen künstlich am Leben erhalten - diese und ähnliche Situationen sind für viele Menschen eine Horrorvorstellung. Wer aber solch eine Lebensverlängerung um jeden Preis vermeiden möchte, kann mit zwei Instrumenten für den Fall der Fälle vorsorgen: Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht.

Wichtig zu wissen: Ärzte müssen sich nach dem Willen der Patienten richten . Können sie aber ihren Willen nicht mehr äußern, sind die Ärzte verpflichtet, alle Möglichkeiten der Medizin auszuschöpfen, um Patienten am Leben zu erhalten. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme können Ehepartner oder nahe Angehörige keine Entscheidung über die medizinische Behandlung treffen.

Den eigenen Willen aufschreiben

Patientenverfügung:

Durch einen Unfall nicht mehr selbst entscheiden können. In der so genannten Patientenverfügung können Sie schriftlich festhalten, welche medizinische Behandlung Sie im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls wünschen - und welche nicht. Festlegen können Sie außerdem, ob Sie im Todesfall beispielsweise mit einer Organspende oder einer Obduktion einverstanden sind.

Damit die Patientenverfügung nicht aus rechtlichen oder ethischen Gründen angefochten werden kann, sollten Sie einen Vordruck nur als Formulierungshilfe verwenden. Durch eine selbst geschriebene Patientenverfügung machen Sie unmissverständlich klar, dass es sich um Ihren eigenen Willen handelt. Hilfreich ist außerdem, die Entscheidung mit dem Hausarzt zu besprechen und das fertige Dokument von diesem unterschreiben zu lassen. Weiter sollten zwei Zeugen durch ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie im Vollbesitz Ihrer Kräfte waren, als Ihre Patientenverfügung erstellt wurde.

Zu beachten ist, dass Sie eine Kopie oder zumindest einen Hinweis, wo das Dokument zu finden ist, immer mit sich führen.

Wichtige Inhalte

Eine Patientenverfügung sollte folgende Punkte enthalten:

  • Name und Anschrift des Patienten
  • Beschreibung des aktuellen Gesundheitszustandes (Diagnosen)
  • Beschreibung der Situationen, für die die Verfügung gelten soll
  • Beschreibung der Arten der Behandlungsbegrenzung
  • Beschreibung der Art von Behandlung, die in dieser Situation wichtig ist
  • Benennung von Vertrauenspersonen
  • Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit dieser Erklärung
  • Ort, Datum, Unterschrift des Patienten

Ergänzung: Vorsorgevollmacht

Ergänzt werden sollte die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht. Damit erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht, die sich auf alle Vermögens- und Rechtsangelegenheiten erstreckt. Eine solche Vollmacht brauchen auch Ehepartner. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass im Fall der Fälle die Familienangehörigen automatisch alle Angelegenheiten regeln können. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, muss das Gericht einen Betreuer bestellen.

Ihre schriftlichen Willensäußerungen können Sie inzwischen auch im Internet einstellen. Beispielsweise hat im Auftrag des Bundesjustizministeriums die Bundesnotarkammer dazu ein zentrales Vorsorgeregister eingerichtet. Hier haben Sie die Möglichkeit, Patientenverfügungen und Vollmachten online verfügbar zu machen.

Fazit :

Wenn Sie Wert darauf legen, dass bei schwerer Krankheit oder nach einem schweren Unfall Ihr Leben nicht künstlich verlängert wird, sollten Sie unbedingt eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung anfertigen. Denn Ärzte müssen Sie sterben lassen, wenn dies eindeutig als Ihr Wille festzustellen ist.

Ihr Palliativmediziner